Bad Kreuznach (agrar-PR) - Dies teilt das rheinland-pfälzische Weinbau-Ministerium mit. Die Antragsfrist hierfür beginnt ab sofort und endet am 11.Mai 2012. Anträge können, wie gewohnt, bei der für den Betrieb zuständigen Kreisverwaltung gestellt werden.
Anträge stellen können betroffene Winzer, die frostgeschädigte Weinberge kurzfristig roden und noch in diesem Jahr wieder bestocken wollen. Im Übrigen gelten die Bedingungen des Antragsverfahrens 2012.
Das Ministerium weist darauf hin, dass mit der Maßnahme erst begonnen werden darf, wenn ein Antrag gestellt wurde
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