Weinirrtum – Auf dem Etikett steht welche Traubensorte in der Flasche ist
Das ist nur zum Teil richtig. Der Wein, der als Sortenrein bezeichnet werden darf, muss nur 85 % der genannten Trauben beziehungsweise Rebsorte enthalten. So steht es im Weingesetz. Der Rest, also 15% darf aus anderen Trauben bestehen. Der Winzer kann dadurch einen Wein runder, kräftiger oder lieblicher machen.
In den USA braucht ein sortenreiner Wein nur dreiviertel einer Rebsorte zum Inhalt haben. Für Deutschland ist es so, dass die Rebsorte, die dem Wein den Namen gibt, zu mindestens 85 % vorhanden sein muss. Die übrigen 15 % erscheinen nicht auf dem Etikett. Sollten die Mindestgrenzen überschritten werden, dann bezeichnet man diese Weine als „verschnitten“.
Auch wenn im allgemeinen Sprachgebrauch die Bezeichnung „Sortenrein“ für eine 100 % Rebsorte spricht, lässt doch das Weingesetz der EU zu, dass nur 85% der Rebsorte vorhanden sein müssen. Wenn Sie früher solche Weine mit Hochgenuss getrunken haben, dann sollten Sie das auch weiter tun. Letztendlich entscheidet der Geschmack und nicht das Etikett.
[…] erlaubt ist: Ein sortenreiner Wein ist nicht zwangsläufig zu 100 % aus einer Lage und Traube. Die Rechtsgrundlage sieht da nämlich einigen Spielraum vor: In den USA braucht ein sortenreiner Wein nur dreiviertel einer Rebsorte zum Inhalt haben. Für […]