Mainz (agrar-PR) - Den guten Ruf der rheinland-pfälzischen Qualitätsweine dürfen wir nicht aufs Spiel setzen.“ Wie die Ministerin mitteilte, liegen inzwischen die Ergebnisse der Eisweinkontrollen des Landesuntersuchungsamts (LUA) im Januar und Februar vor: „Leider waren unsere Befürchtungen berechtigt. Zum Zeitpunkt der Ernte war es in den meisten Anbaugebieten nicht kalt genug für Eiswein, zudem waren die Trauben meist verfault. Dies hat zur Folge, dass ein Großteil der erzeugten Weine nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen für Eiswein entspricht und deshalb nicht als solcher vermarktet werden darf.“
Um die Eisweinproduktion künftig besser abzusichern, werde ihr Ministerium prüfen, ob ein bereits im Herbst beginnendes Anmeldeverfahren, wie es zum Beispiel in Österreich praktiziert wird, für Rheinland-Pfalz in Frage komme, kündigte Höfken an. Dann könnten die Weinkontrolleure des LUA die angemeldeten Eiswein-Trauben frühzeitig in den Blick nehmen. Bislang melden die Weinbaubetriebe ihre Eisweine bei der Landwirtschaftskammer erst nach der Ernte an. Je nach Witterung schwankte in den vergangenen Jahren die Eiswein-Menge aus Rheinland-Pfalz zwischen 80.000 Litern (Jahrgang 2006) und 2,4 Millionen Litern (2004).
Im Januar und Februar 2012 waren in Rheinland-Pfalz rund 468.000 Liter Eiswein des Jahrgangs 2011 von 197 Betrieben angemeldet worden. 90 Prozent davon stammen aus Rheinhessen. Aufgrund der milden Witterung und dem schlechten Zustand der Trauben hatte das Weinbau-Ministerium Schwerpunktkontrollen angeordnet, woraufhin die LUA-Kontrolleure rund 230 Proben entnahmen und im Labor überprüfen ließen.
„Die Untersuchungen sind soweit abgeschlossen, dass sich ein Gesamtbild über die erzeugten Weine ergibt – das leider sehr unerfreulich aussieht. Nur in wenigen Einzelfällen kommt eine Eisweinherstellung in Frage“, stellte Ministerin Höfken fest. Es handele sich hierbei um kleinere Partien meist aus Randlagen der Anbaugebiete Mosel, Pfalz und Nahe.
Der weit überwiegende Anteil der Weine – mehr als 90 Prozent - erfüllt die Kriterien nicht: Eiswein muss aus Weintrauben gewonnen werden, die bei hartem Frost mit Temperaturen von weniger als minus sieben Grad Celsius geerntet und in gefrorenem Zustand gekeltert werden. Zudem soll er aus reifen, gesunden Trauben hergestellt werden.
Ministerin Höfken wies darauf hin, dass bei einzelnen Eiswein-Proben weitere Unregelmäßigkeiten aufgefallen seien. Jeder Fall werde an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) gemeldet, die gegebenenfalls die Staatsanwaltschaft informiere.
Zudem informierte die Ministerin darüber, dass etliche Erzeuger, die zunächst Eiswein angemeldet hatten (mehrere 10.000 Liter), freiwillig auf dessen Vermarktung verzichten.
Quelle: www.agrar-presseportal.de" --> www.agrar-presseportal.de |
Recent Comments